Seit Mitte März 2020 gelten wegen der Pandemie unterschiedlich starke Einschränkungen. Trotz vieler Lockerungen gilt das grundsätzliche Betretungsverbot weiter für alle Pflegeeinrichtungen - inklusive der Tagespflegen.
Jedoch gibt es - mit Ausnahme der erforderlichen Anmeldung und Registrierung keine Einschänkungen, wenn der / die Besucher/in geimpft oder vollständig genesen ist (Bescheinigung erforderlich) oder aber ein aktueller negativer Test vorliegt.